• Notare Marion Ampenberger und Tobias Fembacher, Ingolstadt, Holzmarkt, Bayern
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Erbrecht

Das Recht, über das eigene Vermögen erbrechtlich zu bestimmen, ist Bestandteil der persönlichen Freiheit und verfassungsrechtlich garantiert. Durch Testament oder Erbvertrag können Sie regeln, an welche Personen Ihr Vermögen nach Ihrem Tode fallen und zu welchen Bedingungen dies geschehen soll.

Grundsätzlich sind Sie in der Entscheidung hierüber völlig frei. Ehegatten, Abkömmlinge und unter bestimmten Voraussetzungen die eigenen Eltern sind jedoch durch das sog. Pflichtteilsrecht vor einer vollständigen "Enterbung" geschützt. Die meisten Erblasser lassen sich von dem Willen leiten, eine von ihnen als gerecht empfundene Lösung zu entwickeln, die den Familienfrieden wahrt, auch und gerade in den nachfolgenden Generationen. Hierbei treten verstärkt auch schenkungs- und erbschaftssteuerliche Erwägungen in den Vordergrund. Auch das Vermeiden von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren einvernehmliche Regelung sind häufig Gegenstand notarieller Beratung und Gestaltung.

Wir verstehen es als unsere Aufgabe als Notare, sie bei der rechtlichen Umsetzung Ihres Willens bestmöglich zu beraten und hierbei insbesondere auch Ihre persönliche und familiäre Situation zu berücksichtigen. Hierfür wollen wir eine vertrauensvolle Atmosphäre bieten, in der wir mit Ihnen eingehend Ihre Vorstellungen erörtern.


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