• Notare Marion Ampenberger und Tobias Fembacher, Ingolstadt, Holzmarkt, Bayern
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Überlassungen

Viele Grundstückseigentümer planen, schon zu Lebzeiten Immobilien zu übertragen, etwa an Kinder oder Enkel. In diesem Fall stellen sich vielfältige Fragen. Soll Vermögen schon durch Schenkung übertragen werden oder erst nach dem Tode? Welche Sicherheiten für die Übergeber werden vereinbart, etwa ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht? Ist ein Ausgleich für Geschwister vorgesehen? Sind Pflichtteilsansprüche zu befürchten? Welche Risiken bestehen, wenn einer der Vertragsbeteiligten pflegebedürftig wird? Sollen die Übergeber in bestimmten Fällen das Recht haben, die Immobilie wieder zurück zu übertragen, etwa wenn der Übernehmer in Schulden geraten oder vor den Übergebern versterben sollte.

Bei der Gestaltung von Überlassungsverträgen ist es Ziel und Herausforderung, gemeinsam eine Lösung zu finden, die innerhalb der Familie möglichst von allen Beteiligten als fair und transparent empfunden wird. Dies setzt insbesondere eine gründliche Besprechung des Sachverhalts mit Ihnen voraus.

Häufig spielen bei der Entscheidung für eine bestimmte Vertragsgestaltung steuerliche Überlegungen eine Rolle, insbesondere in Zeiten kontinuierlich steigender Grundstückswerte. Als Notare können wir Ihnen selbstverständlich die grundlegenden Regelungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer erläutern. Wir sind jedoch nicht für die Bewertung von Immobilien oder sonstigen Vermögensgegenständen zuständig. In Zweifelsfällen wird sich vor der notariellen Beurkundung auch der Gang zum Steuerberater empfehlen.


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