• Notare Marion Ampenberger und Tobias Fembacher, Ingolstadt, Holzmarkt, Bayern
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Vorsorge

Vorsorge durch selbstbestimmte Entscheidungen - dies ist das Kernanliegen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ein Thema, das immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft und in den Familien betrifft.

Sollte man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können -sei es aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder von Demenz- , so wird grundsätzlich durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Wenn im Kreise der Familie niemand bereit oder willens ist, die Betreuung zu übernehmen oder Meinungsverschiedenheiten hierüber bestehen, wird durch das Gericht ein berufsmäßiger Betreuer ausgewählt.

Dieses Betreuungsverfahren kann durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. Dabei handelt es sich um eine Generalvollmacht für sämtliche Angelegenheiten, die einer Person des persönlichen Vertrauens erteilt wird. Diese bevollmächtigte Person kann dann aufgrund der Vollmacht z.B. über Bankkonten und Immobilien verfügen, Schriftverkehr erledigen, bei Behörden und Gerichten handeln, aber auch die persönlichen Angelegenheiten regeln, etwa gegenüber Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim.

Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Patientenverfügung verbunden werden. Häufig ist Inhalt der Patientenverfügung die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung etc. Die Entscheidung über eine Patientenverfügung, die tiefgehende ethische Fragen berührt, kann natürlich nur individuell getroffen werden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen in schwierigen Lebensphasen. Sie geben die Sicherheit, dass all die Entscheidungen, die man in gesunden Tagen selbst treffen würde, durch einen nahestehenden Menschen getroffen werden können.

Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann von uns im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Zu diesen persönlichen Fragen beraten wir Sie gerne und schlagen Ihnen eine tragfähige rechtliche Lösung vor.


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