• Notare Marion Ampenberger und Tobias Fembacher, Ingolstadt, Holzmarkt, Bayern
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Immobilien

Das Grundstücksrecht ist ein Kernbereich unserer Tätigkeit. Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, einen Bauplatz verkaufen oder kaufen möchten, führt Sie Ihr Weg zum Notar. Aber auch, wenn Sie eine Immobilie beleihen und zu diesem Zweck etwa eine Bankgrundschuld bestellen, beraten und unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit den finanzierenden Banken gerne.

Der Notar ist gesetzlich zu Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet und trägt für eine ausgewogene Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten Sorge. Kein Käufer soll ungesichert zahlen, kein Verkäufer vorzeitig sein Eigentum verlieren. Auch der gesamte Vollzug Ihrer Urkunde liegt in unserer Hand. Unsere Mitarbeiter holen für Sie erforderliche Genehmigungen bei Behörden ein, kümmern sich um die Lastenfreistellung eines Grundstücks und erledigen die Anträge an das Grundbuchamt.

Beim Kauf vom Bauträger wird neben dem Verkauf der Immobilie, häufig einer Eigentumswohnung, auch die Bau- oder Sanierungsverpflichtung geregelt, die der Bauträger zu erfüllen hat. In diesem Fall stellen sich noch vielfältigere und komplexere Fragen als beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie. Da der Käufer hier besonders schutzbedürftig ist, wird durch Gesetz und Rechtsprechung in besonderer Weise der Verbraucherschutz betont und in der notariellen Vertrags- und Verfahrensgestaltung umgesetzt. Dies geschieht etwa dadurch, dass der Notar selbst dem Käufer mindestens vierzehn Tage vor dem Beurkundungstermin einen kompletten Vertragsentwurf und die Teilungserklärung für die jeweilige Immobilie übersenden muss, damit der Käufer Gelegenheit hat, sich mit dem Vertragsentwurf zu beschäftigen und insbesondere wirtschaftliche Fragen im Vorfeld zu klären.

 


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